Schlüsselposition

Gesicherter Türöffner
für verantwortungsvolle Aufgaben

Versicherungen für Immobilien- und Hausverwaltungen

Der Aufgabenbereich von Haus- und Gebäudeverwaltern ist anspruchsvoll und vielfältig - der Abschluss und die Verwaltung von Mietverträgen, Erstellung von Wirtschaftsplänen, Wartung und Inspektion der Immobilien zählen dazu. Eine große Verantwortung, die zudem mit ganz unterschiedlichen Risiken behaftet ist. Bereits kleinste Fehler, wie beispielsweise Fristversäumnis, können dem Immobilieneigentümer finanziell schaden.

Aber auch Mieter und Dritte können durch unvorhersehbare Ereignisse rund um das von Ihnen verwaltete Gebäude Schaden nehmen. Dafür stehen Sie als Immobilienverwalter persönlich in der Haftung. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, helfen wir dabei, eine optimale Branchenlösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

 

Gesetzlich vorgeschrieben für Hausverwaltungen:

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Als Hausverwalter verwalten Sie von Berufs wegen fremde Vermögensinteressen. Durch gewisse Umstände können Ihrem Kunden - dem Immobilieneigentümer - finanzielle Nachteile entstehen, für die er Sie zur Verantwortung ziehen wird. Deshalb ist eine essenzielle Absicherung bei sogenannten echten Vermögensschäden unabdingbar. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft für Sie die Haftungsfrage, übernimmt berechtigte Schadensersatzzahlungen bis zur Deckungssumme und wehrt unrechtmäßige Forderungen für Sie ab.

Versichert sind Schäden, die durch folgende Ereignisse entstehen:

  • Mangelhafte Kostenrechnung
  • Versäumnis von Wartungsverträgen
  • Nichtbeachtung von Kündigungsfristen
  • Erstellung falscher Abrechnungen
  • Vergessen von Mietforderungen - im Falle der Verjährung
  • Kompetenzüberschreitungen
  • Nichterhebung von Umlagen
  • Doppel- oder Mehrfachvermietung
  • Vermögensschäden durch Verwaltungsbeirat

Empfehlung für Verwaltungsbeiräte:

Separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Als Verwaltungsbeirat einer Hausverwaltung gehen Sie einer umfangreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit nach, die mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden ist. Die Eigentümerschaft kann Sie unter Umständen bereits für kleine Fehler zur Verantwortung ziehen. Sie haften Ihren Wohnungsmiteigentümern gegenüber für jedes Verschulden bei der Verletzung Ihrer Pflichten aus der Beauftragung (mindestens im Verhältnis Ihres Miteigentumsanteils). Um dem vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte.

In folgenden Fällen genießen Sie als Verwaltungsbeirat versicherten Rundumschutz:

  • Fehler beim Abschluss des Verwaltervertrages
  • Fehlerhafte Prüfung der vom Verwalter vorgelegten Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen oder Kostenvoranschläge
  • Zustimmung einer Maßnahme des Hausverwalters, die sich als fehlerhaft erweist
  • Erteilung falscher Auskünfte
  • Wünsche/Beschwerden der WEG werden dem Verwalter nicht gemeldet
  • Missachtung von Weisungen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Überschreitung der Kompetenzen

Im Verantwortungsbereich der Hausverwaltung für das Objekt: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Gebäudeversicherung

Sie als Hausverwalter müssen keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Ihr Unternehmen abschließen - wohl aber liegt es in Ihrer Verantwortung, sich um eine geeignete Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das von Ihnen verwaltete Objekt zu kümmern. Das Gleiche gilt für die Gebäudeversicherung bzw. Gebäudesachversicherung.

Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

Die Haftung des Grundstückbesitzers ist unter §836 im BGB aufgeführt und der verantwortliche Rahmen definiert. Sind Sie Vermieter und es kommt zu einem Schadensfall, wird zumeist die Einhaltung der Sorgfaltspflicht des Eigentümers geprüft. Wird beispielsweise durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, die durch mangelnde Sorgfalt zustande kam, haften Sie dafür. Mit einer HuG sichern Sie sich gegen mögliche Schadenersatzforderungen finanziell ab - ohne langwierige Prüfungen oder subjektive Einschätzungen.

Die Versicherung ist sinnvoll für:

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften
  • Eigentümer eines unbebauten Grundstückes

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert. Die Versicherung gilt auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Gebäude oder Grundstück.

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SCHADENBEISPIEL:

Der Vermieter kommt seiner Schneeräumpflicht nicht nach und jemand rutscht auf dem vereisten Gehweg vorm Haus aus und verletzt sich - dann übernimmt die HuG hierfür den Schadenersatz.

Wohngebäudeversicherung

Die Versicherung ist für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften empfehlenswert. Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar.

Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet folgende Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.

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SCHADENBEISPIEL:

Wenn ein Wasserrohrbruch die Küche unter Wasser setzt und das Wasser durch den Boden dringt in das darunter liegende Stockwerk, übernimmt dies die Wohngebäudeversicherung.

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