Oh je, für die Dame ist es nicht rund gelaufen.
Und falls doch
mal was ist

Zum Glück haftpflichtversichert.

Die Haftpflichtversicherung biegt es wieder gerade, wenn mal was nicht rund läuft.

Es kann immer etwas sein. Auf der Baustelle, beim Sporteln, sogar beim Gassi gehen oder während der liebgemeinten Nachbarschaftshilfe. Einmal kurz nicht aufgepasst, schon ist das Malheur passiert. Und das kann teuer werden.

Je ereignisreicher und anspruchsvoller unser Leben, umso mehr fordert es unsere Aufmerksamkeit. Jede private Baustelle ist eine Herausforderung - unabhängig von der Größenordnung. Besonders, wenn es schnell gehen muss und viele Hände zusammenhelfen. Sie allein sind dafür verantwortlich, dass alle unverletzt bleiben und dass Baugruben, Stolperfallen, Schächte gut abgesichert sind. Auch in Ihrer Abwesenheit. Eine Bauherren-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie selbst vor finanziellen Schadenersatzansprüchen Dritter, sollte doch mal was passieren.

In der Privat-Haftpflichtversicherung ist ein sehr breites Themenspektrum abgedeckt und verzahnt sich unter Umständen mit weiteren Versicherungen. Sie greift nicht nur automatisch bei möglichen Schäden Dritter, die Ihnen zur Last gelegt werden - sie überprüft im Vorfeld bereits die Schuldfrage, d.h. ob Sie dafür überhaupt belangt werden können. Dies erspart Ihnen sehr viel Zeit und emotionale Belastung. Was konkret für Ihre Bedürfnisse nötig werden kann oder in welchen Bereichen Sie vielleicht schon ausreichend Schutz genießen, dazu beraten wir Sie ganz individuell und realistisch.

Privathaftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.

Grundsätzlich sind alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat versichert.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind.

Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflicht im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:

  • Versicherungsnehmer Ehegatte
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit
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Schadenbeispiel:

Sie sind bei Freunden zu Besuch und verschütten Rotwein - der weiße, sehr teure Teppich ist ruiniert. Die Privat-Haftpflicht übernimmt diesen Schaden.

Bauherrenhaftpflicht

Ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren.

Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen.

Diese erhöhte Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Auch hier könnte das Risiko der Bauherrenhaftpflicht unter gewissen Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung gedeckt werden.

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z.B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht.

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Schadenbeispiel:

Wenn sich z. B. trotz scheinbar guter Sicherung auf der Baustelle eines Neubaus eine Abdeckplane löst und das Auto des Nachbars zerkratzt und dieser Schadenersatz verlangt, übernimmt dies die Bauherrenhaftpflicht.

An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.

Erich Kästner

Wassersporthaftpflicht

Ein absolutes „Muss“ für jeden, der ein Segel- oder Motorboot besitzt.

Wassersporthaftpflicht

Grundsätzlich sind alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden versichert, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Versichert sind:

  • der Versicherungsnehmer
  • der verantwortliche Führer des Wassersportfahrzeugs
  • von ihm beaufsichtigte Personen, die zur Bedienung des Fahrzeugs eingesetzt sind

Ebenso soweit nicht anderweitig versichert:

  • geschleppte Wasserskiläufer
  • Schirmdrachenflieger
  • Passagiere
  • Eigentümer, sofern nicht selbst Versicherungsnehmer

Wassersportkasko

Versichert sind das Fahrzeug, die Maschinenanlage sowie das Zubehör. Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil des Fahrzeugs zu sein, dem Betrieb des Fahrzeugs dauerhaft dienen.

Hierunter fallen insbesondere technische Ausrüstung, Segel und Mobiliar.Die Kaskoversicherung bietet eine „All-Risk-Deckung“ für die versicherten Sachen, bei der es nur wenige Gefahrausschlüsse gibt.

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Schadenbeispiel:

Wenn z. B. zwei Freunde mit dem gemeinsamen Boot eine Spritztour machen, sich der Motor überhitzt und das Boot zu Brennen anfängt, übernimmt dies die Wassersporthaftpflichtversicherung.

Zusatzleistungen in der Privathaftpflichtversicherung

Jedes Lebenskonzept ist anders - die Privathaftpflicht kann individuell angepasst werden. Um folgende Leistungen kann Ihr Basisschutz - abhängig von der gewählten Versicherung und dem Tarif - erweitert werden:

  • Ausfalldeckung: Leistung bei Schäden, die Ihnen selbst zugefügt werden und durch den Schadensverursacher nicht beglichen werden.
  • Mietsachschäden: Leistung bei Schäden am Gebäude, am Inventar von Hotels, Mietwohnungen sowie grundsätzlich bei geliehenen oder gemieteten Sachen.
  • Ehrenamt und Vereinstätigkeiten: Wer ehrenamtlich engagiert ist, sollte die Privathaftpflicht prüfen lassen, ob Personen- und Sachschäden mit eingeschlossen sind, die durch die freiwillige Tätigkeit verursacht werden könnten.
  • Unbezahlte Hilfeleistung: Man meint es gut, hilft unentgeltlich mit und verursacht einen Schaden. Bei privaten Gefälligkeiten sind Sie prinzipiell gesetzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet - dennoch hat man oft eine moralische Verantwortung. Falls Sie öfter Freundschaftsdienste leisten wie Umzugshilfe, Gartenarbeiten, Baustellen usw. wäre eine Zusatzleistung für diese Fälle sinnvoll.

Und so gibt es noch zahlreiche Themen, die für Ihr Lebenskonzept relevant sein können. Schauen wir gemeinsam, ob und was sich für Sie rentiert - oder was vielleicht bereits in Ihrer Privathaftpflicht eingeschlossen ist. Damit Sie beruhigt sein können.

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