Planbesprechung von Architekten am Bildschirm
Perfekt im Lot

Sicherheit als Grundstein
für ein solides Fundament

Versicherungen für Architekten, Planer, Statiker

Sie sind Architekt, Bauingenieur oder Statiker? Dann haben Sie Tag für Tag mit einem äußerst umfangreichen Aufgabengebiet zu tun: Planung, Beratung und die Realisierung von mitunter sehr komplexen Konstruktionen und Bauten. Diese bedürfen jeder Menge Professionalität und akribischer Genauigkeit, denn die berufliche Verantwortung ist groß: Bereits kleinste Fehler im Planungsentwurf können enorme Schäden am fertigen Gebäude zur Folge haben.

Diese Fehler könnten Sie als Verantwortlichen teuer zu stehen kommen, sei es durch Personen- oder Sachschäden, Rechtsangelegenheiten oder Korrekturen der Planungsfehler, weshalb Ihre Berufsgruppe zweifelsohne einem hohen Risiko unterliegt. Eine ausreichende Absicherung ist deshalb unumgänglich. Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Ingenieure und Statiker leistet Kostenersatz bei Vermögensschäden sowie bei Personen- und Sachschäden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die perfekte Versicherungslösung für Sie zu finden, mit der Sie im Berufsalltag rundum gut abgesichert sind.

 

Gesetzlich vorgeschrieben:

Berufshaftpflichtversicherung

In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Planer und Statiker sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden inkludiert. Die Mindestversicherungssumme obliegt der Architektenkammer. Sie schreibt die Höhe vor, in welcher Größenordnung die Versicherung gedeckt ist. Wir sind dabei beratende Schnittstelle zwischen Versicherung und Architektenkammer - immer im Sinne unseres Kunden.

 

Folgende Schadenbeispiele sind Klassiker der Berufshaftpflicht für Architekten, Planer und Bauingenieure, Statiker:

Personenschäden

Dritte erleiden aufgrund von Fehlplanung einen körperlichen Schaden oder verletzen sich in den Büroräumen des Architekten. Eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht deckt auch Schäden dieser Art.

Sachschäden

Ein Statikproblem verursacht einen Sachschaden am Eigentum Dritter, ausgelöst durch Ihren Planungsfehler. Auch hier sind Sie durch eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht ausreichend versichert.

Vermögensschäden

Eine Fehlplanung führt zu einer Verzögerung in der Fertigstellung und somit zu finanziellen Nachteilen des Kunden, beispielsweise durch Verdienst- oder Mietausfälle. Der Kunde kann deshalb Schadenersatzforderungen gegen den Architekten geltend machen. Ihre Berufshaftpflichtversicherung greift hier im Schadenfall und schützt Sie wirksam vor hohen Folgekosten.

Sonderformen der Berufshaftpflicht für Architekten, Planer, Statiker:

Objekthaftpflichtversicherung

Der rundum optimale Versicherungsschutz für größere Bauvorhaben. Die Objekthaftpflicht bzw. die objekt-/projektbezogene Planungshaftpflicht ist eine speziellere Erweiterung der Berufshaftpflicht für Architekten und Bauplaner. Diese Versicherung ist auf die besonderen Anforderungen komplexer Bauvorhaben mit hohen Bausummen und erhöhtem Gefahrenpotenzial abgestimmt.

Diese umfangreichen Projekte bedürfen einer intensiven Beratung vorab. Sprechen Sie mit uns, damit wir eine passgenaue Kombination für Ihre Absicherung zusammenstellen können.

Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung

Hierbei sind die wichtigsten Deckungsinhalte eines Gesamtprojektes in einer Police kombiniert. Die Bauleistung-, Bauherren-, Betriebs- und die Berufshaftpflicht werden allesamt berücksichtigt und in der Deckung auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten. Sogar Eigenplanungen und die Haftpflicht der am Bau tätigen Firmen sind zusätzlich zu standardmäßigen Deckungskonzepten versicherbar.

Versicherter Personenkreis:

  • Architekten, Ingenieure, Projektentwickler, Projektdeveloper, Projektcontroller, Projektsteuerer, Sachver-ständige/Gutachter sowie Sonderfachleute, die an dem Bauvorhaben beteiligt sind
  • Koordinatoren für Sicherheits-und Gesundheitsschutz
  • Haupt-, Neben-und Nachunternehmer, die mit der Ausführung und den Arbeiten für das Bauobjekt beauftragt sind
  • Arbeitsgemeinschaften, unabhängig davon wer sie beauftragt hat

Bauleistungsversicherung

Diese "Kaskoversicherung" schützt in erster Linie Ihre Auftraggeber vor Kosten durch unvorhersehbare Schäden, die während der Bauphase an bereits erbrachten Bauleistungen oder an gelagertem Baumaterial auftreten. Das betrifft unter anderem ungewöhnliche Elementarereignisse wie z.B. extrem heftige Niederschläge, Sturm/Hagel, Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker oder auch Vandalismus durch unbekannte Dritte.

Schadenbeispiele:

  • Durch höhere Gewalt verursachte Schäden wie Gewitter-, Hochwasser- oder Sturmschäden,
  • Schäden durch unbekannte Dritte (Vandalismus),
  • Schäden durch Konstruktions- und Materialfehler,
  • Fahrlässigkeit und Ähnliches.

Zusätzlich versicherbar sind Feuer (durch Brand, Blitzschlag oder Explosion) und Verluste durch Diebstahl von bereits mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen. Auch Einsturz bestehender Gebäude (z.B. Altbauten) sowie eine Nachhaftung von bis zu 24 Monaten sind versicherbar.

Elektronikversicherung

Sie verfügen über einen größeren Bestand an elektronischen Geräten wie Computer, Messgeräte oder vergleichbare Ausstattung? Dann empfehlen wir Ihnen ergänzend zur Inhaltsversicherung eine individuell auf Sie abgestimmte Elektronikversicherung.

Schadenbeispiele:

  • Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit und Bedienungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  • Vorsätzliche Handlungen Dritter
  • Konstruktions-, Material- und Montagefehler
  • Überdruck (außer Explosion) oder Unterdruck

Rechtsschutzversicherung

Im Falle eines Rechtsstreits möchte man einen kompetenten Anwalt an seiner Seite wissen und zudem gegen hohe Anwalts- und Gerichtskosten effektiv geschützt sein. Besonders relevante Rechtsschutzversicherungen für Architekten und Ingenieure betreffen den Strafrechtsschutz und den Honorarrechtsschutz.

Strafrechtsschutz
Absicherung bei Unfällen, die zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen führen können.

Honorarrechtsschutz
Absicherung bei nicht ausreichender Honorierung des Architekten nach Baufertigstellung.

Was im jeweiligen Versicherungskonzept und in welchem Umfang berücksichtigt werden kann, dazu beraten wir Sie ausführlich und individuell.

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