Planbesprechung von Architekten am Bildschirm
Perfekt im Lot

Sicherheit als Grundstein
für ein solides Fundament

Versicherungen für Architekten

Als Architekt haben Sie täglich mit einem äußerst umfangreichen Aufgabengebiet zu tun. Bei der Realisierung komplexer Bauten tragen Sie Verantwortung für gestalterische, technische und wirtschaftliche Aspekte. So vielseitig wie die Tätigkeiten sind auch die damit verbundenen Risiken. Aus einer kleinen Unachtsamkeit kann so ein großer Haftungsfall werden.

Um im Berufsalltag rundum gut abgesichert zu sein, empfehlen wir Ihnen eine auf Sie und Ihre Projekte zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung. Diese ist für freiberuflich tätige Architekten verpflichtend und muss genau zum Berufsbild passen. So können von der Entwurfsplanung bis zur Objektüberwachung alle für Sie relevanten Tätigkeitsbereiche abgesichert werden.

Neben der Berufshaftpflicht sollten auch weitere Versicherungsbereiche wie Inhalt, Rechtsschutz und Cyber in Betracht gezogen werden.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Versicherungsmakler für Architekten finden wir den perfekten Schutz für Sie persönlich oder Ihr Architekturbüro.

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen für Architekten:

Berufshaftpflichtversicherung für Architekten

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für freiberufliche Architekten in vielen Bundesländern verpflichtend.

Die Mindestversicherungssummen werden dabei von den Architektenkammern vorgegeben. In Bayern liegen sie derzeit bei 1,5 Mio. € für Personenschäden und 200.000 € für sonstige Schäden. Es ist allerdings ratsam, Ihren Versicherungsschutz individuell an Ihr Unternehmen und Ihre Projekte anzupassen. Sonst besteht die Gefahr einer Unterversicherung.

Neben der Versicherungssumme ist das im Versicherungsschein angegebene Berufsbild zentral für den Versicherungsschutz. Versichert sind nur Aufgaben, die Teil dieses Berufsbildes sind. Freiwillig darüber hinaus übernommene Verpflichtungen sind nicht durch die Berufshaftpflicht gedeckt. Dabei können alle Leistungen nach HOAI abgesichert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, weitere Tätigkeiten, wie die als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) oder Projektsteuerer, einzuschließen.

Um diesen individuellen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es keinen einheitlichen Versicherungsvertrag für Architekten. Ihre Versicherung besteht aus einer Grunddeckung, die durch weitere Bausteine ergänzt werden kann. So können Höhe und Umfang flexibel angepasst und weitere Risiken eingeschlossen werden.

Berufshaftpflicht-Versicherung für Architekten - Schadenbeispiele

Personenschäden

Dritte erleiden aufgrund von Fehlplanung einen körperlichen Schaden oder verletzen sich in den Büroräumen des Architekten. Durch die Berufs- oder Betriebshaftpflicht sind auch Schäden dieser Art gedeckt.

Sachschäden

Ein Statikproblem verursacht einen Sachschaden am Eigentum Dritter, ausgelöst durch Ihren Planungsfehler. Auch hier sind Sie durch eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht ausreichend versichert

Vermögensschäden

Eine Fehlplanung führt zu einer Verzögerung in der Fertigstellung und somit zu finanziellen Nachteilen des Kunden, beispielsweise durch Verdienst- oder Mietausfälle. Der Kunde kann deshalb Schadenersatzforderungen gegen den Architekten geltend machen. Ihre Berufshaftpflichtversicherung greift hier im Schadenfall und schützt Sie wirksam vor hohen Folgekosten.

Sonderformen der Berufshaftpflicht für Architekten:

Objekthaftpflichtversicherung

Der rundum optimale Versicherungsschutz für größere Bauvorhaben. Die Objekthaftpflicht bzw. die objekt-/projektbezogene Planungshaftpflicht ist eine speziellere Erweiterung der Berufshaftpflicht für Architekten und Bauplaner. Diese Versicherung ist auf die besonderen Anforderungen komplexer Bauvorhaben mit hohen Bausummen und erhöhtem Gefahrenpotenzial abgestimmt.

Schäden aus der Objektdeckung gehen nicht zu Lasten der ganzjährigen Berufshaftpflichtversicherung, wenn eine Nullstellung vereinbart ist.

Umfangreiche Projekte bedürfen einer intensiven Beratung vorab. Sprechen Sie mit uns, damit wir eine passgenaue Kombination für Ihre Absicherung zusammenstellen können.

Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung

Hierbei sind die wichtigsten Deckungsinhalte eines Gesamtprojektes in einer Police kombiniert. Die Bauleistung-, Bauherren-, Betriebs- und die Berufshaftpflicht werden allesamt berücksichtigt und in der Deckung auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten. Sogar Eigenplanungen und die Haftpflicht der am Bau tätigen Firmen sind zusätzlich zu standardmäßigen Deckungskonzepten versicherbar.

Die kombinierte Bauobjektdeckung für Architektur- und Planungsbüros trägt dem Umstand Rechnung, dass viele Gewerke unter hohem Zeit- und Kostendruck zusammenarbeiten und bietet den Vorteil, dass so die Schuldfrage nicht mehr von vorrangiger Bedeutung ist. Es gibt einen gemeinsamen Ansprechpartner für das gesamte Bauvorhaben.

Versicherter Personenkreis:

  • Architekten, Ingenieure, Projektentwickler, Projektdeveloper, Projektcontroller, Projektsteuerer, Sachver-ständige/Gutachter sowie Sonderfachleute, die an dem Bauvorhaben beteiligt sind
  • Koordinatoren für Sicherheits-und Gesundheitsschutz
  • Haupt-, Neben-und Nachunternehmer, die mit der Ausführung und den Arbeiten für das Bauobjekt beauftragt sind
  • Arbeitsgemeinschaften, unabhängig davon wer sie beauftragt hat

Bauleistungsversicherung

Diese "Kaskoversicherung" schützt in erster Linie die Auftraggeber von Architekten vor Kosten durch unvorhersehbare Schäden, die während der Bauphase an bereits erbrachten Bauleistungen oder an gelagertem Baumaterial auftreten. Das betrifft unter anderem ungewöhnliche Elementarereignisse wie z.B. extrem heftige Niederschläge, Sturm/Hagel, Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker oder auch Vandalismus durch unbekannte Dritte.

Schadenbeispiele:

  • Durch höhere Gewalt verursachte Schäden wie Gewitter-, Hochwasser- oder Sturmschäden,
  • Schäden durch unbekannte Dritte (Vandalismus),
  • Schäden durch Konstruktions- und Materialfehler,
  • Fahrlässigkeit und Ähnliches.

Zusätzlich versicherbar sind Feuer (durch Brand, Blitzschlag oder Explosion) und Verluste durch Diebstahl von bereits mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen. Auch Einsturz bestehender Gebäude (z.B. Altbauten) sowie eine Nachhaftung von bis zu 24 Monaten sind versicherbar.

Elektronikversicherung

Sie als Architekt oder Architekturbüro verfügen über einen größeren Bestand an elektronischen Geräten wie Computer, Messgeräte oder vergleichbare Ausstattung? Dann empfehlen wir Ihnen ergänzend zur Inhaltsversicherung eine individuell auf Sie abgestimmte Elektronikversicherung.

Diese Versicherung greift bei Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse, sowie beim Abhandenkommen von Sachen. Ersetzt werden in der Regel die Neuanschaffung der Geräte bzw. deren Reparatur.

Für Mobilgeräte kann zusätzlich das Bewegungsrisiko versichert werden. So sind Ihre Geräte auch auf der Baustelle geschützt.

Schadenbeispiele:

  • Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit und Bedienungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  • Vorsätzliche Handlungen Dritter
  • Konstruktions-, Material- und Montagefehler
  • Überdruck (außer Explosion) oder Unterdruck

Rechtsschutzversicherung

Im Falle eines Rechtsstreits möchte man einen kompetenten Anwalt an seiner Seite wissen und zudem gegen hohe Anwalts- und Gerichtskosten effektiv geschützt sein. Besonders relevante Rechtsschutzversicherungen für Architekten und Ingenieure betreffen den Strafrechtsschutz und den Honorarrechtsschutz.

Strafrechtsschutz
Absicherung bei Unfällen, die zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen führen können.

Honorarrechtsschutz
Absicherung bei nicht ausreichender Honorierung des Architekten nach Baufertigstellung.

Was im jeweiligen Versicherungskonzept und in welchem Umfang berücksichtigt werden kann, dazu beraten wir Sie ausführlich und individuell.

Cyber-Versicherung

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind leider keine Seltenheit. Internetkriminalität kann kleine und große Unternehmen gleichermaßen betreffen und erhebliche Schäden verursachen.

Um diesen Risiken gerecht werden zu können, empfehlen wir freien Architekten oder Architekturbüros eine Cyber-Versicherung. Eine solche Versicherung trägt die Kosten für Haftpflichtansprüche aus dem Missbrauch gestohlener Daten und leistet Ersatz für die anschließende Betriebsunterbrechung. Je nach Umfang bietet die Cyber-Versicherung auch Rechtsberatung und übernimmt Kosten für PR-Beratung und Krisenmanagement.

Da der Leistungsumfang der einzelnen Versicherer sehr unterschiedlich ist, bedürfen Cyber-Versicherungen einer professionellen Beratung. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir die passende Versicherungslösung für Sie als Architekten oder Ihr Architekturbüros zusammenstellen können.

Bürgschaftsversicherung

Eine Bürgschafts- und Kautionsversicherung bietet Architekten eine Alternative zu einer Bankbürgschaft. In der Baubranche ist es häufig notwendig, Sicherheitseinbehalte vertraglich zu vereinbaren.

Genau hier greift die Bürgschaftsversicherung ein und erweitert Ihren finanziellen Spielraum. Sie bietet eine Bürgschaftslinie zusätzlich zur Kreditlinie Ihrer Hausbank. Bei ausreichender Bonität, sind keine Sicherheiten notwendig. Mehrere Bürgschaften können unter einer Bürgschaftslinie zusammengefasst werden, was die Abwicklung vereinfacht.

In einer individuellen Beratung finden wir mit Ihnen gemeinsam ein Bürgschaftsmodell, dass zu Ihren Bedürfnissen als freier Architekt oder Architekturbüro passt.

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