PS, Historie, Liebe.

Ein bewahrenswerter Schatz!

Versicherungsschutz für Oldtimer und automobile Klassiker. Über 30 Jahre auf dem Buckel - unendliche Leidenschaft unter der Haube.

Der Motor schnurrt, der Lack glänzt in der Sonne, die Ledersitze sind meisterhaft restauriert. Mit Hingabe hegen und pflegen Sie Ihren Oldtimer und gehen achtsam damit um. Wir wissen ganz genau wie das ist. Schließlich sind wir selbst durch und durch Liebhaber automobiler Klassiker und schätzen die wunderbare PS-starke Retro-Welt.

Was es an versicherungstechnischen Feinheiten gibt, was nötig und sinnvoll ist, da kennen wir uns bestens aus. Wir beraten Sie mit größtem Vergnügen rund um Oldtimer-Zulassungen und Saisonkennzeichen für die geliebten Schätze. Besonders bei Oldtimer-Versicherungen gibt es kein Konzept von der Stange. Zeitwert, Gutachten, Markt- und Wiederbeschaffungswert sind Punkte, mit denen sich Eigentümer von Liebhaberfahrzeugen unbedingt auseinandersetzen müssen. Eine klassische Vollkaskoversicherung deckt lediglich den Zeitwert des Fahrzeugs bei einem Totalschaden. Kosten für Restaurierungen sind im Normalfall nicht abgesichert. Vom schmerzlichen Verlust ganz zu schweigen ...

Wir sind an Ihrer Seite und beraten Sie umfassend.

Zulassung mit Oldtimer-Kennzeichen (§3 und §9 FZV)

Zulassungs-/ Betriebserlaubnispflicht

  • Ja, gemäß §3 FZV (Zulassung) sowie §20/21 StVZO (Betriebserlaubnis)

Pflicht zur Begutachtung

  • Ja, gemäß §23 StVZO, ergänzenden Richtlinien und Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern

Untersuchungspflicht

  • Ja, gemäß §29 und Anlagen VIII/VIII a StVZO

Einsatzbeschränkungen

  • Keine besonderen Einschränkungen

Besteuerung

  • 46,02 Euro/Jahr für Motorräder
  • 191,73 Euro/Jahr für andere KFZ
  • Zusätzlich ist die vorübergehende Außerbetriebsetzung zur Steuerersparnis möglich

Besonderheiten

  • Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und der "Pflege des kfz-technischen Kulturguts" dienen
  • Kombination mit Saisonkennzeichen ist möglich

Zulassung mit rotem Dauerkennzeichen (§17 FZV)

Zulassungs-/ Betriebserlaubnispflicht

  • Nein

Pflicht zur Begutachtung

  • Ja, gemäß §23 StVZO, ergänzenden Richtlinien und Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern

Untersuchungspflicht

  • Nein, aber freiwillige Hauptuntersuchungen aus Sicherheits- und Haftungsgründen zu empfehlen

Einsatzbeschränkungen

Ja. Zulässig sind:

  • Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen inkl. Hin-/Rückfahrt
  • Fahrten zu Probezwecken
  • Fahrten zu Prüfungszwecken
  • Fahrten zu Überführungszwecken
  • Fahrten zu Wartungs- und Reparaturzwecken

Besteuerung

  • 46,02 Euro/Jahr für Motorräder
  • 191,73 Euro/Jahr für andere KFZ

Besonderheiten

  • Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und der "Pflege des kfz-technischen Kulturguts" dienen
  • Wechselweiser Einsatz mehrerer Oldtimer einer Fahrzeugart mit einem roten Dauerkennzeichen ist zulässig

Zulassung mit Saisonkenzeichen (§3 und §9 FZV)

Zulassungs-/ Betriebserlaubnispflicht

  • Ja, gemäß §3 FZV (Zulassung) sowie §20/21 StVZO (Betriebserlaubnis)

Pflicht zur Begutachtung

  • Nein, wenn Fahrzeug noch zugelassen

Untersuchungspflicht

  • Ja, gemäß §29 und Anlagen VIII/VIII a StVZO
  • In die Zeit der Betriebsruhe fallende Untersuchungen müssen anschließend nachgeholt werden (1 Monat Nachfrist)

Einsatzbeschränkungen

  • Ja. Einsatz nur während des gewählten Zeitraums (mindestens 2 und höchstens 11 Monate/Jahr)
  • Abstellen während der Betriebsruhe auf privatem Gelände geboten

Besteuerung

  • Anteilig gemäß Kfz-Steuertabelle

Besonderheiten

  • Aufteilung in zwei Perioden während eines Jahreszeitraums nicht zulässig

Reguläre Zulassung (§3 und §8 FZV)

Zulassungs-/ Betriebserlaubnispflicht

  • Ja, gemäß §3 FZV (Zulassung) sowie §20/21 StVZO (Betriebserlaubnis)

Pflicht zur Begutachtung

  • Nein, wenn Fahrzeug noch zugelassen

Untersuchungspflicht

  • Ja, gemäß §29 und Anlagen VIII/VIII a StVZO

Einsatzbeschränkungen

  • Keine

Besteuerung

  • Gemäß Kfz-Steuertabelle
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Gelebte Leidenschaft: Hinter der Seite vintage-tc.com verbirgt sich die VINTAGE TRADE COMPANY - der Handel mit historischen Fahrzeugen und Teilen. Ein freundschaftliches Gemeinschaftsprojekt von zwei Oldtimerenthusiasten.

Zwei absolute Insider in der Retro-Szene, die praktisch wie auch emotional mit allen Ansprüchen - auch in Sachen Versicherungsschutz - in diesem Segment vertraut sind.

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