Planbesprechung auf Großbaustelle
Hoch hinaus

Jede Baustelle sicher
vom Keller bis zum Giebel

Versicherungen für das Baugewerbe: aufbauend geschützt!

Sie sind Bauunternehmer, Bauhandwerker, Generalunternehmer oder Generalübernehmer? Dann wissen Sie selbst am besten, was alles auf einer Baustelle passieren kann. Überall und zu jeder Zeit kann Unachtsamkeit schnell zu Schäden und damit zu hohen Ersatzforderungen führen – angefangen von der Planung der Arbeiten über die Anlieferung des Baumaterials bis hin zur endgültigen Fertigstellung. Ihr Unternehmen haftet dabei nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Mitarbeiter. Wir helfen Ihnen, die für Sie perfekte Versicherungslösung zu erstellen.

 

Gesetzlich vorgeschrieben für Bauunternehmer:

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörige vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.

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Schadenbeispiel:

Ein Installateur verlegt ein Rohr mangelhaft, wodurch die umschließende Wand einen Nässeschaden erleidet. Um das Rohr reparieren zu können, muss die Wand aufgestemmt werden. Die Kosten für das Aufstemmen der Wand und der Wasserschaden am fremden Gewerk werden von der Betriebshaftpflicht übernommen.

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Schadenbeispiel:

Ein Baggerbetrieb erhält den Auftrag, eine Straße aufzugraben, um die Kanalisation neu zu verlegen. Während der Baggerarbeiten beschädigt der Baggerführer mit der Schaufel des Baggers die Stromleitung. Die Betriebshaftpflicht des Betriebs kommt für die Reparatur der Leitung und die Folgeschäden der umliegenden Betriebe auf.

Zusätzlich empfohlene Versicherungen für Bau, Bauhaupt- und Baunebengewerbe:

Bauleistungsversicherung

Bei der Bauleistungsversicherung handelt es sich um die „Kaskoversicherung“ Ihres Gewerks. Sie schützt Sie vor Kosten durch Schäden, die unvorhersehbar während der Bauzeit an bereits erbrachten Bauleistungen auftreten.

Das betrifft unter anderem ungewöhnliche Elementarereignisse wie z.B. extrem heftige Niederschläge, Sturm/Hagel, Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker oder auch Vandalismus durch unbekannte Dritte.

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Schäden durch Hochwasser
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
  • Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) - Beschädigung Altbausubstanzen
  • Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar)
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Schadenbeispiel:

Ein paar Kinder nutzen den Neubau eines Einfamilienhauses als „Abenteuerspielplatz“. Sie befüllen die bereits montierten Abwasserrohre mit Kies und anderem Bauschutt, was eine unlösbare Verstopfung verursacht. Die Bauleistungsversicherung greift in diesem Fall.

Montageversicherung

Sowohl Hersteller als auch Lieferanten oder Montagefirmen wie Elektrofachleute oder Heizung-, Lüftung-, und Sanitärbetriebe sind dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos verlaufen.

Aufgrund von Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern können jedoch Schäden eintreten. Und auch Feuer, mutwillige Beschädigung sowie höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung können bereits erbrachte Leistungen im Handumdrehen zerstören.

Unkalkulierbare Risiken, die man nicht alleine tragen muss, sondern durch eine umfassende Montageversicherung abdecken kann.

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Schadenbeispiel:

Nach dem Einsetzen eines Blockheizkraftwerkes in eine Biogasanlage wird dieses nachts entwendet (Auftragsdiebstahl) und das ebenfalls montierte Rührwerk erheblich beschädigt. Die Montageversicherung deckt diesen Schaden.

Maschinenbruchversicherung

Im Baugewerbe ist der Einsatz teurer Arbeitsmaschinen meist unentbehrlich.
Ihr Geschäftserfolg ist nicht zuletzt davon abhängig, dass diese Ausrüstung einwandfrei funktioniert. Bei einem Ausfall drohen Ihnen gerade in dieser Branche hohe Verluste, da auf Baustellen meist großer Termindruck herrscht.

Bei einer Maschinenbruchversicherung werden alle plötzlichen und unvorhersehbaren Schäden abgedeckt, die an betrieblich genutzten Maschinen, technischen Anlagen und Geräten auftreten. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenbruchversicherung.

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B.

  • Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren,
  • Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen,
  • Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen,
  • Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m..
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Schadenbeispiel:

Beim Heben einer schweren Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichtes bricht der vorderste Teil des Teleskopkranes eines Autokranes. Die Maschinenbruchversicherung kümmert sich um den Ausgleich des Schadens.

Werkverkehrsversicherung

Der Inhalt der Fahrzeuge, der schnell den Wert des Transportmittels übersteigt, ist nicht über eine Kaskoversicherung versichert.

Die Werkverkehrsversicherung deckt sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken durch

  • Transportmittelunfall,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • höhere Gewalt.
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Schadenbeispiel:

Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.

Speziallösungen für Bauherren, Generalübernehmer und Generalunternehmer:

Kombinierte Haftpflicht- und Bauleistungspolice

Bei speziellen Bauprojekten wie bei Wohnanlagen, Einkaufszentren, Bürokomplexen arbeiten viele Gewerke unter hohem Druck zusammen. Mit einer kombinierten Haftpflicht- und Bauleistungspolice eliminieren Sie für Großprojekte die kritischen Schnittstellen beim Versicherungsschutz unter den Projektpartnern. Alle am Bau Beteiligten haben einen einheitlichen Versicherungsschutz. So können Sie sicher sein, dass alle Unternehmen - auch bis zum kleinsten Subunternehmer - über ausreichend Versicherungsschutz verfügen. Durch entsprechende Zusatzdeckungen kann von der Planung bis zur Montage von technischen Anlagen vieles versichert werden.

Einheitlicher Versicherungsschutz für alle am Bau Beteiligten aus einer Hand.

Besonders erwähnenswerte Vorteile dabei sind:

  • Vorrangige Regulierung durch Bauleistung
  • Regressverzicht im Schadenfall
  • Ein Ansprechpartner für das gesamte Bauvorhaben
  • Prämie umlagefähig
  • Schadenregulierung aus einer Hand
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