Herzlich
willkommen

Mit Leidenschaft sorgenfrei
Gastgeber sein dürfen

Versicherungen für Hotellerie und Gastgewerbe

Vom Bayerischen Wald bis ins Bäderdreieck hinein lebt unsere Heimat stark vom Tourismus. Unabhängig davon, ob Sie ein Vier-Sterne-Hotel, einen Campingplatz oder eine Familienpension führen, ein ländliches Wirtshaus für Radltouristen oder ein Restaurant betreiben - so individuell Ihr Betrieb, so individuell sind auch die jeweiligen Risiken. Einerseits aufgrund des intensiven Gästeaufkommens, andererseits hinsichtlich der besonders hochwertigen Geschäftsausstattung.

Es arbeiten viele Hände ineinander, was leicht zu Fehlern führen kann. Bereits das Verschütten einer heißen Suppe über einen Gast kann hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Deshalb ist es für Sie als Gastgeber besonders wichtig, einen ausreichenden und speziell für Sie zugeschnittenen Versicherungsschutz abzuschließen.

 

Gesetzlich vorgeschrieben für Hotel- und Gaststättengewerbe:

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht ist ein Klassiker, der für jede Branche gilt. In Hotellerie und Gastwirtschaft gibt es darüber hinaus Besonderheiten, die Sie in der Auswahl Ihrer Versicherungen berücksichtigen sollten. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb resultierenden Haftungsrisiken, wenn Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Dritten entstehen. Sie leistet Versicherungsschutz bei gesetzlichen Ansprüchen auf Schadenersatz. Zudem ermöglicht die Betriebshaftpflichtversicherung eine Prüfung sowie gegebenenfalls eine Abwehr unbegründeter Forderungen.

In der klassischen Betriebshaftpflicht sind folgende Bereiche abgedeckt:

  • Gewährleistungspflichtschäden aus der allgemeinen Betriebshaftpflicht für Personenschäden
  • Sachschäden oder Vermögensschäden
  • Haftung für Verwaltungsrisiken von Beherbergungsbetrieben für die Gefährdungshaftung ebenso wie für die Verschuldungshaftung und die Aufbewahrung von Sachen von Gästen im hoteleigenen Safe
  • Haftung für bewachte Garderobe
  • Abhandenkommen und Beschädigung von Tagungsmaterial
  • Schäden durch unterlassene Weitergabe von Benachrichtigungen an Gäste
  • Gesetzliche Haftung für Gäste Pkw
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Betriebsversicherung

Mit dieser Versicherung sind Sie geschützt bei Schäden, die durch Einwirkung von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Während die Feuerversicherung innerhalb der Betriebsversicherung unbedingt zu empfehlen ist, obliegt es dem Betreiber bzw. der Art seiner Betriebsstätte, inwieweit zusätzliche Versicherungen nötig werden. Wir von Maier & Ponigl betreuen unsere Gastgeber seit vielen Jahren allumfänglich in jeder Größenordnung. Was konkret für Ihr Hotel, Ihr Lokal wichtig ist, dazu beraten wir Sie sehr gern. Realistisch und wirtschaftlich.

Sachversicherung

Die Sachversicherung ist von elementarer Bedeutung. Hierbei sind die komplette Immobilie und der Gebäudeinhalt versichert. Insbesondere das Hotelgebäude, die technische und kaufmännische Hoteleinrichtung sowie Ihre Waren und Vorräte sind vor Schäden finanziell abgedeckt. Sie erhalten Versicherungsschutz für Schadenermittlungs- und Feststellungskosten, Aufräumungs- und Abbruchkosten, Feuerlösch- und Rettungskosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten.

Insbesondere sind folgende Risiken versichert:

  • Feuer, Blitzschlag
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Böswillige Beschädigung/Vandalismus
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SCHADENBEISPIEL:

Rotwein wird im Hotelzimmer verschüttet und ein Teppich ruiniert. Die Sachversicherung ersetzt den Schaden.

Elektronikversicherung

Von kleineren Hardwaredefekten über Softwareverluste bis hin zum Datendiebstahl kann ein Hotelbetrieb schnell zum Stillstand kommen, was zu hohen Sach- und Vermögensschäden führt. Um diesem Fall vorzubeugen, raten wir Ihnen zu einer Elektronikversicherung.

Diese schützt Sie bei Schäden an Elektrogeräten durch:

  • Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit, Bedienungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  • Vorsätzliche Handlungen Dritter
  • Konstruktions-, Material- und Montagefehler

TOURISMUSSTATISTIK 2020

In 2020 verzeichnet Bayern 60 Mio Übernachtungen - davon fällt auf unsere Region Ostbayern ein Anteil von 11,2 Mio Übernachtungen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt dabei bei 3 Tagen. Unser Landkreis Passau zählt mit 4,7 Mio Übernachtungen jährlich zu einer der wichtigsten Destinationen in Süddeutschland.

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