Auch Montainbiker brauchen eine Versicherung
Unsere kostbare Freizeit

Mit Sicherheit hinein ins Vergnügen!

Individuelle Versicherungen für Sport und Hobby an Land, auf dem Wasser, in der Luft ...

Die freie Zeit mit Familie und Freunden ist uns heilig. Egal ob beim gemeinsamen Sporteln oder beim Ausleben neuer Leidenschaften in Sachen Drohne, Jagd oder Bootfahren. Wir können uns so sehr für die moderne Technik begeistern, blühen auf im kleinen Geschwindigkeitsrausch auf dem Wasser. Bei all dieser Freude darf nur eines nie zu kurz kommen: die Sicherheit.

Eine kleine Unachtsamkeit - und schon wird das schöne neue Hobby zum kostspieligen Intermezzo. Doch dafür gibt es eine Jagd-Haftpflicht- und eine Wassersport-Haftpflicht-Versicherung, die Sie und Ihre Mitmenschen schützt. Sogar die Drohne und alles, was dazu gehört, kann versichert werden, und auch das E-Bike genießt vollen Rundumschutz per Fahrrad-Versicherung. Schließlich sollen Sie in aller Unbeschwertheit Ihren Lieblingsbeschäftigungen nachgehen können. Ohne darüber nachdenken zu müssen, ob die Drohne abstürzt, das Rad gestohlen wird oder im schlimmsten Fall - Ihnen oder unbeteiligten Personen etwas beim Wasser- oder Jagdsport passiert.

Jagd-Haftpflicht-Versicherung

Ohne nachgewiesenen Schutz erhalten Sie keinen Jagdschein. Und das aus gutem Grund: Auf der Jagd kann so viel passieren..

Die Jagd-Haftpflicht-Versicherung greift bei Schäden, die während der Jagd oder bei damit in Verbindung stehenden Situationen geschehen. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf Personen- und Sachschäden und auch auf Vermögensschäden, die infolge eines Jagdvorfalls mit Waffen entstehen.

Die Jagd-Haftpflicht-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für:

  • Jäger
  • Jagdpächter
  • Jagdherren bzw. für Förster
  • Forst- und Jagdaufseher
  • Berufsjäger
  • Falkner

Umfänge und Schadensabdeckung richten sich nach verschiedenen Merkmalen. Wir kennen die Voraussetzungen und Möglichkeiten sehr genau und können Sie individuell dazu beraten.

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Schadenbeispiel:

Nach Schussabgabe auf einen Rehbock trifft ein Querschläger ein am Waldrand vorbeifahrendes Fahrzeug, durchschlägt die Heckscheibe und verursacht so nicht nur einen Materialschaden am Auto, sondern in weiterer Folge einen Unfall. Die Schadenersatzansprüche des Fahrers übernimmt die Jagd-Haftpflichtversicherung.

Fahrrad-Versicherung

Das Fahrrad selbst ist versicherungstechnisch meist nur über die Hausratversicherung abgedeckt, sofern es hier angegeben wird. Und dabei auch nur gegen Fahrraddiebstahl und Feuer. In einer separaten Vollkasko- oder Fahrradreparaturversicherung können Sie das Bike jedoch langfristig auch rundum schützen lassen.

Insbesondere Unfallschäden, Verschleiß und Akkuschäden beim E-Bike sind abgedeckt, Sie haben sogar Anspruch auf ein Ersatz-Bike während der Reparatur. Es können einfache Straßenfahrräder oder hochpreisige E-Bikes versichert werden, der Wert spielt keine Rolle.

Je nach gewünschtem Umfang können fest mit dem Fahrrad verbundene Einzelteile wie Akku, Sattel, Beleuchtung etc. gegen Vandalismus oder Diebstahl versichert werden.

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Schadenbeispiel:

Die Reparatur des E-Bikes zieht sich über mehrere Wochen, weil die Ersatzteile unterschiedlich lange Lieferzeiten haben. Sie brauchen aber Ihr E-Bike täglich für den Arbeitsweg. Über die Fahrrad-Versicherung wird Ihnen ein gleichwertiges Leihbike unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ihre Mobilität ist garantiert.

Tue nie etwas halb, sonst verlierst du mehr, als du je wieder einholen kannst.

Louis Satchmo Armstrong

Wassersport-Haftpflicht-Versicherung

Genau wie bei der Kfz-Haftpflicht für Autolenker müssen sich Segel- und Motorbooteigentümer mit der Wassersport-Haftpflicht versichern. Grundsätzlich sind alle Sach- und Personenschäden abgedeckt, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu verantworten hat. Sofern nicht anderweitig versichert, genießen vollen Schutz auch geschleppte Wasserskifahrer, Schirmdrachenflieger, Passagiere und Eigentümer, sofern sie nicht selbst Versicherungsnehmer sind. Vermögensschäden sind ebenfalls versichert.

Konkret gilt die Haftpflicht für

  • den Versicherungsnehmer
  • den verantwortliche Führer des Wassersportfahrzeugs
  • von ihm beaufsichtigte Personen, die zur Bedienung des Fahrzeugs eingesetzt sind

Das Extra: Wassersportkasko

Die Kaskoversicherung bietet eine All-Risk-Deckung. Versichert sind das Fahrzeug, die Maschinenanlage sowie das bewegliche Zubehör. Hierzu zählen Sachen, die dem Betrieb des Fahrzeugs dauerhaft dienen wie technische Ausrüstung, Segel und Mobiliar.

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Schadenbeispiel:

Zwei Freunde fahren mit dem gemeinsamen Boot auf der Donau. Der Motor überhitzt und beginnt zu brennen. Durch das Feuer wird das Boot beschädigt und sinkt. Die Kosten inkl. Bergung werden auf ca. 50.000 € geschätzt.

Drohnen-Versicherung

So schnell und einfach Drohnen/Multicopter auch zu bedienen sind, so kostspielig kann es werden, wenn durch den Gebrauch dieses Fluggeräts Dritte geschädigt werden. Oder wenn datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, und dadurch Schadenersatzansprüche ausgelöst werden. Die Halterhaftpflichtversicherung schützt Sie gegen Ansprüche Dritter aus dem Betrieb Ihres Luftfahrzeugs.

Für die gewerbliche Nutzung der Drohne, also z.B. als Landschaftsfotograf, Kameramann für Dreharbeiten, Handwerker, Gutachter uvm. kann eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Versichert sind hier insbesondere Schäden durch:

  • Anprall oder Absturz
  • Diebstahl
  • Einbruchdiebstahl oder Raub
  • mutwillige Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte
  • Schäden während der Dauer von Transporten
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Schadenbeispiel:

Zwei Freunde fahren mit dem gemeinsamen Boot auf der Donau. Der Motor überhitzt und beginnt zu brennen. Durch das Feuer wird das Boot beschädigt und sinkt. Die Kosten inkl. Bergung werden auf ca. 50.000 € geschätzt.

Drohnennutzung im Luftverkehr - Neuregelung seit 2021:

Die ursprünglich im April 2017 erschienene Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten ist seit Ende 2020 überarbeitet und spezifiziert worden. Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden Drohnen von nun an den Kategorien "offen", "speziell" und "zulassungspflichtig" zugeordnet.

Drohnen von Hobbypiloten mit einer Startmasse unter 25 Kilogramm sowie einer maximalen Flughöhe von 120 Metern Sichtweite gehören zu der offenen Kategorie. Jeder Drohnenbesitzer und Hobbypilot muss sich außerdem online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die Registrierungsnummer muss gut sichtbar an der Drohne gekennzeichnet werden.

Spielzeuge oder Drohnen ohne Kamera - jeweils unter 250 Gramm - sind von der Regelung ausgenommen. In welche Kategorie Ihr Drohnen-Hobby fällt und was es dabei konkret zu beachten bzw. zu versichern gilt, dazu beraten wir Sie umfassend und individuell.

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